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   OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 4 B 228/04   

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OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 4 B 228/04 (https://dejure.org/2004,17646)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 14.10.2004 - 4 B 228/04 (https://dejure.org/2004,17646)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Oktober 2004 - 4 B 228/04 (https://dejure.org/2004,17646)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Betriebsplans nach dem Bundesberggesetz (BBergG); Anfechtung der Hauptbetriebsplanzulassung mangels Schutzvorkehrungen für noch vorhandene Bewohner der Ortslage; Weiterbetrieb eines Braunkohlekraftwerks; Drittschutzcharakter der Vorschriften über die ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 1; ; VwGO § ... 80 Abs. 5; ; VwGO § 80 Abs. 3; ; VwGO § 80 Abs. 3 Satz 1; ; VwGO § 80 a; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 1; ; BBergG § 48 Abs. 1 Satz 2; ; BBergG § 48 Abs. 2; ; BBergG § 52; ; BBergG § 55 Abs. 1 Nr. 3; ; BBergG § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; BBergG § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; BBergG § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; ; BBergG § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5; ; BBergG § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6; ; BBergG § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7; ; BBergG § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8; ; BBergG § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9; ; BBergG § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10; ; BBergG § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11; ; BBergG § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12; ; BBergG § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13; ; BBergG § 56 Abs. 1 Satz 2; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3; ; BImSchG § 22

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 7 (Kurzinformation)

    Erfolgloser Eilantrag eines der letzten Bewohner der früheren Gemeinde Horno

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag eines der letzten Bewohner der früheren Gemeinde Horno bleibt erfolglos

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85

    Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz -

    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 4 B 228/04
    Das Verwaltungsgericht ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass es sich bei der Zulassung eines Hauptbetriebsplans um eine gebundene Entscheidung handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1989 - 4 C 36.85 -, BVerwGE 81, 329, 332; aus dem Schrifttum etwa Boldt/Weller, Bundesberggesetz, 1984, § 55, Rdn. 4; Hoppe, DVBl. 1987, 757, 761), bei der auch Belange etwaiger Einwohner der betroffenen Ortslage in den Blick zu nehmen sind, soweit es sich dabei um Staub- oder Lärmimmissionen handelt, die durch die konkrete Tagebauführung verursacht werden; insoweit vermitteln die Vorschriften über die bergrechtliche Betriebsplanzulassung auch Drittschutz, sei es über § 48 Abs. 2 BBergG i.V.m. § 22 BImSchG (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1986 - 4 C 31.84 -, BVerwGE 74, 315, 322 f.), sei es - wie das Verwaltungsgericht angenommen hat - über § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BBergG (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1991 - 7 C 25.90 -, BVerwGE 89, 246, 248 f.).

    Jedenfalls ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass es - den "besonderen Sachgesetzlichkeiten des Bergbaus" (BVerwG, Urteil vom 16. März 1989 - 4 C 36.85 -, BVerwGE 81, 329, 334) und daraus resultierend der "Unsicherheit von bergbaulichen Prognosen" (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1991 - 7 C 25.90 -, BVerwGE 89, 246, 252) geschuldet - Umstände geben kann, die sich (erst) während des Geltungszeitraums eines zugelassenen Betriebsplans ergeben und die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 13 BBergG nach "nunmehrigem Sach- und Erkenntnisstand" in Frage stellen können (s. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1991, a.a.O., S. 254 für den Rahmenbetriebsplan; ferner Urteil vom 16. März 1989, a.a.O., S. 332; zum Ganzen Schulte, Kernfragen des bergrechtlichen Genehmigungsverfahrens, 1993, S. 54), und denen u.a. nach näherer Maßgabe von § 56 Abs. 1 Satz 2 BBergG durch Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen begegnet werden kann, soweit dies zur Sicherstellung der Zulassungsvoraussetzungen erforderlich ist (BVerwG, Urteile vom 16. März 1989 und 13. Dezember 1991, jeweils a.a.O.).

  • BVerwG, 13.12.1991 - 7 C 25.90

    Rahmenbetriebsplan - Gesichtspunkte - Steuerungsfunktion

    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 4 B 228/04
    Das Verwaltungsgericht ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass es sich bei der Zulassung eines Hauptbetriebsplans um eine gebundene Entscheidung handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1989 - 4 C 36.85 -, BVerwGE 81, 329, 332; aus dem Schrifttum etwa Boldt/Weller, Bundesberggesetz, 1984, § 55, Rdn. 4; Hoppe, DVBl. 1987, 757, 761), bei der auch Belange etwaiger Einwohner der betroffenen Ortslage in den Blick zu nehmen sind, soweit es sich dabei um Staub- oder Lärmimmissionen handelt, die durch die konkrete Tagebauführung verursacht werden; insoweit vermitteln die Vorschriften über die bergrechtliche Betriebsplanzulassung auch Drittschutz, sei es über § 48 Abs. 2 BBergG i.V.m. § 22 BImSchG (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1986 - 4 C 31.84 -, BVerwGE 74, 315, 322 f.), sei es - wie das Verwaltungsgericht angenommen hat - über § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BBergG (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1991 - 7 C 25.90 -, BVerwGE 89, 246, 248 f.).

    Jedenfalls ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass es - den "besonderen Sachgesetzlichkeiten des Bergbaus" (BVerwG, Urteil vom 16. März 1989 - 4 C 36.85 -, BVerwGE 81, 329, 334) und daraus resultierend der "Unsicherheit von bergbaulichen Prognosen" (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1991 - 7 C 25.90 -, BVerwGE 89, 246, 252) geschuldet - Umstände geben kann, die sich (erst) während des Geltungszeitraums eines zugelassenen Betriebsplans ergeben und die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 13 BBergG nach "nunmehrigem Sach- und Erkenntnisstand" in Frage stellen können (s. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1991, a.a.O., S. 254 für den Rahmenbetriebsplan; ferner Urteil vom 16. März 1989, a.a.O., S. 332; zum Ganzen Schulte, Kernfragen des bergrechtlichen Genehmigungsverfahrens, 1993, S. 54), und denen u.a. nach näherer Maßgabe von § 56 Abs. 1 Satz 2 BBergG durch Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen begegnet werden kann, soweit dies zur Sicherstellung der Zulassungsvoraussetzungen erforderlich ist (BVerwG, Urteile vom 16. März 1989 und 13. Dezember 1991, jeweils a.a.O.).

  • OVG Brandenburg, 28.09.2000 - 4 B 130/00
    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 4 B 228/04
    Dass schließlich die von dem Antragsgegner herangezogenen Gesichtspunkte etwa neben der Sache liegen würden und von daher nicht zur Begründung der Vollziehungsanordnung hätten herangezogen werden dürfen, vermag der Senat im Übrigen schon deswegen nicht zu erkennen, weil es sich dabei überwiegend um Belange handelt, die auch den Gesetzgeber des Brandenburgischen Braunkohlengrundlagengesetzes vom 7. Juli 1997 (- BbgBkGG -, GVBl. I S. 72) zur Inanspruchnahme der Gemeinde ... zugunsten des weiteren Braunkohlenabbaus in der Lausitz bewogen hatten (vgl. Art. 2 § 1 BbgBkGG), nämlich insbesondere die Gewährleistung einer tragfälligen strukturellen Entwicklung, die Arbeitsplatzsicherung in der Region, Sicherung der Energieversorgung sowie die Beachtung der Rohstoffsicherungsklausel gem. § 48 Abs. 1 Satz 2 BBergG (vgl. Gesetzentwurf der Landesregierung zur Förderung der Braunkohle im Land Brandenburg, zur Auflösung der Gemeinde ... und zur Eingliederung ihres Gemeindegebietes in die Gemeinde ... sowie zur Änderung des Enteignungsgesetzes des Landes Brandenburg, LT-Drucks. 2/3750, S. 35 ff., i.E. S. 36 ff.; bestätigt durch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 18. Juni 1998 - VfGBbg 27/97 -, LVerfGE 8, 97; s. dazu und zum Gewicht dieser Belange im Rahmen der vorzeitigen Besitzeinweisung und der Grundabtretung bereits Beschluss des Senats vom 28. September 2000 - 4 B 130/00 -, ZfB 2000, 297 ff. = NuR 2002, 226 ff. - LKV 2001, 172 ff.).

    Soweit der Antragsteller schließlich mit Schriftsatz vom 5. Oktober 2004 geltend gemacht hat, dass die von der Beigeladenen genannten Zahlen etwa zur benötigten Menge an Braunkohle für einen Betrieb des Kraftwerks ... oder zum zu erzielenden Abraum-Kohle-Verhältnis bei Abbaggerung des ... er Berges unzutreffend seien, trägt er dies selbst wohl schon lediglich im Hinblick auf den sein Grundstück betreffenden Grundabtretungsbeschluss vor (vgl. hierzu im Übrigen auch Beschluss des Senats vom 28. September 2000 - 4 B 130/00 -, a. a. O.); unabhängig davon wäre dieser Einwand gemäß § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO nicht fristgemäß vorgebracht.

  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 4 B 228/04
    Das Verwaltungsgericht ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass es sich bei der Zulassung eines Hauptbetriebsplans um eine gebundene Entscheidung handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1989 - 4 C 36.85 -, BVerwGE 81, 329, 332; aus dem Schrifttum etwa Boldt/Weller, Bundesberggesetz, 1984, § 55, Rdn. 4; Hoppe, DVBl. 1987, 757, 761), bei der auch Belange etwaiger Einwohner der betroffenen Ortslage in den Blick zu nehmen sind, soweit es sich dabei um Staub- oder Lärmimmissionen handelt, die durch die konkrete Tagebauführung verursacht werden; insoweit vermitteln die Vorschriften über die bergrechtliche Betriebsplanzulassung auch Drittschutz, sei es über § 48 Abs. 2 BBergG i.V.m. § 22 BImSchG (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1986 - 4 C 31.84 -, BVerwGE 74, 315, 322 f.), sei es - wie das Verwaltungsgericht angenommen hat - über § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BBergG (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1991 - 7 C 25.90 -, BVerwGE 89, 246, 248 f.).
  • VerfG Brandenburg, 18.06.1998 - VfGBbg 27/97

    Kein Verstoß gegen Rechte der Sorben durch Auflösung der Gemeinde Horno und

    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 4 B 228/04
    Dass schließlich die von dem Antragsgegner herangezogenen Gesichtspunkte etwa neben der Sache liegen würden und von daher nicht zur Begründung der Vollziehungsanordnung hätten herangezogen werden dürfen, vermag der Senat im Übrigen schon deswegen nicht zu erkennen, weil es sich dabei überwiegend um Belange handelt, die auch den Gesetzgeber des Brandenburgischen Braunkohlengrundlagengesetzes vom 7. Juli 1997 (- BbgBkGG -, GVBl. I S. 72) zur Inanspruchnahme der Gemeinde ... zugunsten des weiteren Braunkohlenabbaus in der Lausitz bewogen hatten (vgl. Art. 2 § 1 BbgBkGG), nämlich insbesondere die Gewährleistung einer tragfälligen strukturellen Entwicklung, die Arbeitsplatzsicherung in der Region, Sicherung der Energieversorgung sowie die Beachtung der Rohstoffsicherungsklausel gem. § 48 Abs. 1 Satz 2 BBergG (vgl. Gesetzentwurf der Landesregierung zur Förderung der Braunkohle im Land Brandenburg, zur Auflösung der Gemeinde ... und zur Eingliederung ihres Gemeindegebietes in die Gemeinde ... sowie zur Änderung des Enteignungsgesetzes des Landes Brandenburg, LT-Drucks. 2/3750, S. 35 ff., i.E. S. 36 ff.; bestätigt durch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 18. Juni 1998 - VfGBbg 27/97 -, LVerfGE 8, 97; s. dazu und zum Gewicht dieser Belange im Rahmen der vorzeitigen Besitzeinweisung und der Grundabtretung bereits Beschluss des Senats vom 28. September 2000 - 4 B 130/00 -, ZfB 2000, 297 ff. = NuR 2002, 226 ff. - LKV 2001, 172 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.1994 - 18 B 1171/94

    Schriftliche Begründung; Vollziehungsanordnung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 4 B 228/04
    Dem entscheidenden Gericht obliegt allerdings keine auf die Überlegungen der Behörde beschränkte Prüfung der Berechtigung des Sofortvollzugs, vielmehr trifft es eine in Würdigung aller einschlägigen Gesichtspunkte eigene Ermessensentscheidung (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 5. Juli 1994 - 18 B 1171/94 -, NWVBl. 1994, 424, 425 m. w. N.).
  • OVG Brandenburg, 05.02.1998 - 4 B 134/97

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer

    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 4 B 228/04
    Ist dies hinreichend erkennbar, kommt es für die Frage der ordnungsgemäßen Begründung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht bereits darauf an, ob die Annahme eines Überwiegens des sofortigen Vollzugsinteresses aus den angegebenen Gründen bereits voll zu überzeugen vermag" (vgl. Beschluss des Senats vom 5. Februar 1998 - 4 B 134/97 -, S. 4 des Entscheidungsabdrucks, in JURIS; vgl. auch Beschluss des 8. Senats des OVG für das Land Brandenburg vom 21. Juli 1999 - 8 B 73/99.G -, RdL 1999, 273).
  • BVerwG, 11.07.2002 - 3 B 105.02

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs

    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 4 B 228/04
    Dies erfordert regelmäßig eine schlüssige, konkrete und substantiierte Darlegung der Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist, welches das Interesse eines Einwenders am Fortbestand der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückdrängt (vgl. OVG Bbg, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 3 B 105/02 -).
  • OVG Brandenburg, 21.07.1999 - 8 B 73/99

    Vorläufige Anordnung; Bodenordnungsverfahren; Vorläufige Besitzregelung;

    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 4 B 228/04
    Ist dies hinreichend erkennbar, kommt es für die Frage der ordnungsgemäßen Begründung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht bereits darauf an, ob die Annahme eines Überwiegens des sofortigen Vollzugsinteresses aus den angegebenen Gründen bereits voll zu überzeugen vermag" (vgl. Beschluss des Senats vom 5. Februar 1998 - 4 B 134/97 -, S. 4 des Entscheidungsabdrucks, in JURIS; vgl. auch Beschluss des 8. Senats des OVG für das Land Brandenburg vom 21. Juli 1999 - 8 B 73/99.G -, RdL 1999, 273).
  • VG Cottbus, 28.03.2017 - 3 L 494/16

    Heranziehung des Eigentümers zur Beseitigung von illegal entsorgten Müll auf frei

    Zugleich soll der Betroffene über die für die Behörde maßgeblichen Gründe des von ihr angenommenen überwiegenden Sofortvollzugsinteresses informiert werden, damit darüber hinaus in einem möglichen Rechtsschutzverfahren dem Gericht die Erwägungen der Behörde zur Kenntnis gebracht und zur Überprüfung gestellt werden können (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. August 2013 -OVG 11 S 13.13 -, juris Rn. 11 m.w.N.; OVG Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2004 - 4 B 107.04 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 4 B 228.04 -, ZfB 2005, 20 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2007 - 11 S 83.06

    Eilantrag gegen Müllverbrennungsanlage in Rüdersdorf erfolglos

    Das einzelfallbezogen darzulegende Vollzugsinteresse muss grundsätzlich über das Interesse am Erlass des Verwaltungsaktes selbst hinausgehen (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 4 B 228.04 -, ZfB 2005, 20).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2013 - 11 S 13.13

    Beschwerde; Eilrechtsschutz gegen erteilte Genehmigung von Windkraftanlagen;

    Das zuständige Gericht ist im Rahmen des § 80 Abs. 5 VwGO - anders als die Antragsteller wohl meinen - nicht auf deren Überprüfung beschränkt (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 23. März 2007 - 11 S 13.07 -, n.v., vom 27. März 2006 - 11 S 49.05 -, n.v., und vom 9. September 2005 - 11 S 13.05 -, zit. nach juris; OVG Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2004 - 4 B 107.04 -, zit. nach juris; Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 4 B 228.04 -, ZfB 2005, 20 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2007 - 11 S 21.07

    Schutz von Windkraftanlagen vor Windabschattungen durch benachbarte

    § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO verlangt eine gesonderte schriftliche Begründung für die behördliche Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts, die bestimmte Mindestanforderungen erfüllen muss: Die Behörde hat die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe darzulegen, die im konkreten Fall ein Vollziehungsinteresse ergeben und die zu ihrer Entscheidung, wegen dieses Interesses von der Anordnungsmöglichkeit des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO Gebrauch zu machen, geführt haben (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Mai 2007 -OVG 11 S 83.06-; OVG Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 4 B 228.04 -, ZfB 2005, 20).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2006 - 11 S 49.05

    Pflanzenschutzmittel, Verkehrsfähigkeit, Verkaufsverbot, Vertriebsverbot, Import

    Zugleich soll der Betroffene über die für die Behörde maßgeblichen Gründe des von ihr angenommenen überwiegenden Sofortvollzugsinteresses informiert werden, damit darüber hinaus in einem möglichen Rechtsschutzverfahren dem Gericht die Erwägungen der Behörde zur Kenntnis gebracht und zur Überprüfung gestellt werden können (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 4 B 228/04 -, ZfB 2005, 20, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2011 - 11 S 20.11

    Keine Sperrung des Mauerwegs am Westufer des Groß Glienicker Sees durch

    Für die Frage der ordnungsgemäßen Begründung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO kommt es nicht bereits darauf an, ob die Annahme eines Überwiegens des sofortigen Vollzugsinteresses aus den angegebenen Gründen - auf deren Überprüfung der Senat nicht beschränkt ist - bereits voll zu überzeugen vermag (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 23. März 2007 - 11 S 13.07 -, n.v., vom 27. März 2006 - 11 S 49.05 -, n.v., und vom 9. September 2005 - 11 S 13.05 -, zit. nach juris; OVG Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2004 - 4 B 107.04 -, zit. nach juris; Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 4 B 228.04 -, ZfB 2005, 20 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2009 - 11 S 62.08

    Gefahrenabwehrrecht: Anforderung an den Erkenntnisumfang für einen hinreichenden

    Das einzelfallbezogen darzulegende Vollzugsinteresse muss grundsätzlich über das Interesse am Erlass des Verwaltungsaktes selbst hinausgehen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Mai 2007 - OVG 11 S 83.06 -, bei Juris; OVG Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 4 B 228.04 -, ZfB 2005, 20).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2012 - 11 S 26.12

    Beseitigung bestehender Einfriedungen; sofort vollziehbare Rückbauanordnung;

    Für die Frage der ordnungsgemäßen Begründung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO kommt es hiernach ferner auch nicht darauf an, ob die Annahme eines Überwiegens des sofortigen Vollzugsinteresses aus den angegebenen Gründen - auf deren Überprüfung der Senat nicht beschränkt ist - voll zu überzeugen vermag (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 4 B 228/04 -, ZfB 2005, 20, m.w.N.; Beschluss des Senats vom 27. März 2006 - 11 S 49.05 -, juris Rz. 14, und vom 18. Mai 2011 - 11 S 20.11 -, juris Rz. 6).
  • VG Cottbus, 12.05.2005 - 3 K 165/05
    Damit hat der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung tragen wollen, dass sich die Auswirkungen bei bergbaulicher Vorhaben im Zeitpunkt der Betriebsplanzulassung nicht immer voll übersehen lassen (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 4 B 228/04 -, m.w.N.).
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